Logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen setzen eine korrekt ausgefertigte ärztliche Verordnung nach Muster 14 „Heilmittelverordnung / Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie“ bzw. Verordnungsmuster 18 „Heilmittelverordnung / Maßnahmen der Ergotherapie” voraus. Hierüber informierte unlängst auch die KV Berlin.

Fehlerhafte Heilmittelverordnungen sind leider immer wieder Gegenstand streitiger Auseinandersetzungen mit den Krankenversicherungsträgern, weil dies zum Anlass genommen werden kann, die Vergütung für gewährte Leistungen zu reduzieren. Bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen sind insbesondere die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Heilmittelrichtlinien  zu beachten.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Ärzte-Information

THERAKON | Praxis für Logopädie & Ergotherapie in Zehlendorf

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